Quantcast
Viewing latest article 23
Browse Latest Browse All 25

Anpassungsprüfungspflicht bei der Betriebsrente – und die Pensionskasse

Die der Arbeitgeberin obliegende Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG entfällt unter den Voraussetzungen von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der derzeitigen, mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 geschaffenen Fassung. Das setzt voraus, dass die betriebliche Altersversorgung u.a. über eine Pensionskasse i.S.d. §Image may be NSFW.
Clik here to view.

Viewing latest article 23
Browse Latest Browse All 25